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Informationen zu Kabeltrommeln

Kabel und Leitungen werden in unterschiedlichen Aufmachungen wie Ringen, Kartons, Fässern und Trommeln verschiedener Größen geliefert. Dabei unterliegen Fässer und Trommeln verschiedenen Überlassungs- bzw. Mietbedingungen.  Auf diese Bedingungen wird auf unseren Angeboten, Lieferpapieren und Rechnungen hingewiesen bzw. sind nachfolgend aufgeführt. Die folgenden Trommelarten werden standardmäßig eingesetzt:

Kostenfreie Einwegtrommeln:  
Diese Trommeln werden kostenfrei zur Verfügung gestellt. Nach vertraglicher Vereinbarung werden diese Trommeln kostenfrei bzw. zum Selbstkostenpreis zurückgeführt. Dazu zählen auch Sperrholz- und Kunststoffspulen mit einem Durchmesser bis 60 cm.

Kostenpflichtige Werkstrommeln/ Mehrwegtrommeln:
Diese Trommeln schließen die im Eigentum der Hunstock Kabel GmbH befindlichen Kabeltrommeln mit ein. Diese Trommeln werden in der Regel für 6 Monate ab Lieferscheindatum kostenfrei zur Verfügung gestellt. Für den 7.-12. Monat fällt monatlich je eine Mietgebühr von 15% des Trommelwertes gemäß Übersicht auf dieser Seite an. Ab dem 13. Monat ab Lieferung gehen die Trommeln als Kauftrommeln in das Eigentum des Kunden über. In diesem Fall wird ohne Erinnerung der komplette Trommelwert berechnet und zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Lieferung ist das Lieferscheindatum.
In mietfreien und mietpflichtigen Zeiten freigemeldete kostenpflichtige Werkstrommeln/Mehrwegtrommeln werden innerhalb Deutschlands (ohne Inseln) für den Kunden kostenfrei abgeholt. Wir sind dabei mit unseren Partnern stets bemüht, die Abholung zeitnah zu gewährleisten.
Für die Beladung dieser Trommeln ist der Kunde zuständig. Bei separater Beauftragung ist in Absprache die Stellung von eigener Beladetechnik (Kran, Ladebordwand…) durch uns bzw. unsere Partner zum Selbstkostenpreis möglich. Diese Kosten werden neben angefallenen Mietkosten in Rechnung gestellt.

KTG-Trommeln:
Bei KTG –Trommeln handelt es sich um durch die KTG Kabeltrommel GmbH & Co KG zu deren Bedingungen zur Verfügung gestellten Kabeltrommeln. Diese werden analog den mietpflichtigen Werkstrommeln/Mehrwegtrommeln behandelt. Die KTG-Bedingungen  und Preise können über folgenden Link eingesehen werden: http://www.kabeltrommel.de/download.html .

Exporttrommeln
Bei Trommeln für den Export handelt es sich grundsätzlich um Einwegtrommeln. Exporttrommeln sind/werden nach Anforderung gemäß gesetzlicher oder Kundenvorgaben wärmebehandelt und gekennzeichnet (ISPM/IPPC). Kundenseitig geforderte Verpackungen und Verschalungen oder Teilverschalungen können ebenfalls durch uns angeboten werden.
Trommelkosten, Kosten für Wärmebehandlung, Verschalung, Verpackung… werden je nach vertraglichen Vereinbarungen separat in Rechnung gestellt. Eine Rückholung von Exporttrommeln oder Verschalungs- und Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen.

Sondertrommeln:
Für Sondertrommeln, Stahltrommeln, Fertigungstrommeln, Trommeln mit Sondermaßen, Trommeln für Lehrrohre… gelten abweichende  Bedingungen für Mietzeiten, Preise, Abholung…,  welche für diese separat vereinbart werden.

Fässer:
Für Fässer gelten die jeweils vertraglich vereinbarten Bedingungen.

 

Bitte nutzen Sie zur Freimeldung von mietpflichtigen Werkstrommeln/ Mehrwegtrommeln, Eigentrommeln der Hunstock Kabel GmbH, KTG-Trommeln und Fässer das Trommelfreimeldeformular auf dieser Internetseite bzw. melden Sie Ihre Kabeltrommeln und Fässer immer schriftlich bei der Hunstock Kabel GmbH frei.

KTG-Trommeln können auch direkt bei der KTG Kabeltrommel GmbH & CO KG zur Abholung freigemeldet werden.

Zur Entlastung Ihres Trommelkontos ist ein schriftlicher Abliefer- bzw. Abholnachweis (Trommelnummer, KFZ-Kennzeichen, Fahrerquittung…) zwingend erforderlich.

Mietpflichtige Werkstrommeln/Mehrwegtrommeln, Eigentrommeln der Hunstock Kabel GmbH, KTG-Trommeln und mietpflichtige Fässer müssen sich bei Abholung in einem wiederverwendbaren und sauberen Zustand befinden. Defekte Trommeln werden nicht zurückgenommen und entlastet bzw. werden repariert. Entstehende Reparaturkosten und zusätzliche oder vergebliche Anfahrten werden in Rechnung gestellt. 

Die Verwaltung und Fakturierung von Trommeln und Fässern erfolgt durch unsere eigenen Mitarbeiter. Rechnungen für Trommeln, Fässer, Trommelmieten, Verschalungen, Reparaturen, Nebenkosten… sind gemäß Pkt. 7 unserer AGB’s innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für mietpflichtige Werkstrommeln/Mehrwegtrommeln, Eigentrommeln der Hunstock Kabel GmbH, KTG-Trommeln und mietpflichtige Fässer gilt analog zu Pkt. 8 unserer AGB’s  ein erweiterter Eigentumsvorbehalt.

Abweichende Bedingungen bedürfen immer der Schriftform.

Unsere Mitarbeiter aus der Kabeltrommelverwaltung stehen Ihnen auch bei weiteren Fragen gern zur Verfügung.