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BauPVO & DoP Finder

Kurzübersicht zu Kabeln und Leitungen nach Bauproduktenverordnung:

Für Kabel und Leitungen, die permanent im Bauwerk installiert werden bzw. werden sollen, ist seit dem 10. Juni 2016 die europäische Bauproduktenverordnung(BauPVO) in Kraft getreten. Gemäß dieser BauPVO werden Kabel und Leitungen je nach ihrem Brandverhalten in europäische Brandklassen klassifiziert. Die bis dato gegebenen Anforderungen an die elektrische und mechanische Sicherheit ist weiterhin zu erfüllen. Die BauPVO bezieht sich darüber hinaus ausschließlich auf das Brandverhalten bzw. das Verhalten der Kabel und Leitungen im Brandfall.

Kabel nach Funktionserhalt E30/E90 fallen nicht unter diese Verordnung.

Alle Kabel und Leitungen welche unter diese Verordnung fallen und nach dem 1 Juli 2017 in Verkehr gebracht wurden sind nach der BauPVO verpflichtend mit einer Leistungserklärung sowie der CE Kennzeichnung zu versehen.

Nach derzeitigem Baurecht (Deutschland) gibt es noch keine fixen Vorgaben bzgl. des Einsatzes der jeweiligen Brandklasse. Die Klassifizierung Eca stellt unter der BauPVO die niedrigste Klasse dar und wird daher als Mindestvoraussetzung gefordert.

Fortwährend gilt, dass E-Handwerksbetriebe neben den Rechtsvorschriften auch die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu beachten haben.

Nach derzeitigem Stand empfiehlt die Kabelindustrie den Einsatz bzw. der Deklaration und Anwendung der verschiedenen Klassen im Bezug auf die jeweiligen Sicherheitsforderungen der entsprechenden Bauwerke.

Bauwerke mit sehr hohem Sicherheitsbedarf - Brandklasse B2ca
Bauwerke mit hohem Sicherheitsbedarf         - Brandklasse Cca
Bauwerke mit mittlerem Sicherheitsbedarf     - Brandklasse Dca
Bauwerke mit geringem Sicherheitsbedarf     - Brandklasse Eca

 

DoP Finder

Bitte geben Sie hier, die von uns definierte und auf den Lieferpapieren sowie der Rechnung angegebenen DoP Zeichenfolge ein, um die entsprechenden Dokumente runter zu laden.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an t.hunstock@hunstock-kabel.de